Zum Beginn des Jahres: Die DGDM begrüßt die neuen Gesetze zur Realisierung der digitalen Medizin

Die ersten Tage des Jahres sind auch immer Zeiten der Reflexion. Dabei wurden gerade in den vergangenen Wochen mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) maßgebliche Rahmenbedingungen für ein digitales Gesundheitssystem und ein Voranschreiten der digitalen Medizin in Deutschland gelegt. 

DGDM begrüßt die Aufnahme wesentlicher Forderungen in das GDNG

Als DGDM freuen wir uns, dass der finale Gesetzestext an manchen Stellen unsere Kommentierung aufgreift:

  • Vereinfachung von Antragsprozessen: Eines der Hauptanliegen der DGDM, die Vereinfachung von Anträgen zur Nutzung von Daten zur Forschung, wurde berücksichtigt. Der neue Entwurf sieht, wie von der DGDM gefordert vor, dass die Datennutzungs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten die Antragsstellenden im Rahmen des Verfahrens unterstützt.
  • Publikationspflicht von Forschungsprojekten: Wir freuen uns darüber, dass die Publikationspflicht von durch öffentliche Daten unterstützten Forschungsprojekten weiter gestärkt wurde und Ergebnisse im Sinne der Transparenz veröffentlicht werden sollen. Auch ein öffentliches Antragsregister trägt dazu bei, die Vorteile der Gesundheitsdatennutzung sichtbarer zu machen.
  • Schaffung und Sicherung von Akzeptanz der Bürger:innen: Wir fordern weiterhin eine umfassende, bundesweite Aufklärungskampagne, um Bürger:innen über die Potentiale und Prozesse der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten zu informieren und ihre Gesundheitskompetenz zu verbessern.  Wir freuen uns, dass die Bundesregierung und der Bundesrat unsere Auffassung teilen. Eine transparente Kommunikation über die Verwendung von Gesundheitsdaten und deren Nutzen ist entscheidend, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken.
  • Weitergehende Möglichkeiten der Information bei Gesundheitsgefährdungen: Die Möglichkeiten seitens der Krankenkassen auf identifizierte Gesundheitsgefährdungen einer versicherten Person zu reagieren, wurden weiter gestärkt – somit können Informationen auch über den schriftlichen Weg hinaus übermittelt und mit den Betroffenen in geeigneter Form kommuniziert werden. Auch die Empfehlung, sich als betroffene Person anschließend durch medizinisches Fachpersonal beraten zu lassen, geht unterstützt unsere Forderungen nach engmaschigerem Einbinden von Fachpersonal. 

Die DGDM begrüßt diese Entwicklungen und sieht sie als wichtigen Schritt in Richtung eines transparenteren, effizienteren, nutzerfreundlicheren und patientenzentrierteren Systems im Umgang mit Gesundheitsdaten. Wir wünschen allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2024 und bleiben dem Ziel verpflichtet, die digitale Medizin in Deutschland weiter zu verbessern. Lassen Sie uns diesen Weg 2024 gemeinsam weiter gehen. 

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