Deutsche Gesellschaft für Digitale Medizin (DGDM) bringt wegweisende Impulse in Gesetzesentwurf ein

Die Deutsche Gesellschaft für Digitale Medizin (DGDM) setzt ein wichtiges Zeichen in der digitalen Gesundheitslandschaft Deutschlands: Als Fachgesellschaft wurde sie vom Bundesministerium für Gesundheit eingeladen, aktiv am Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) mitzuwirken. Der GDNG-Entwurf zielt darauf ab, die Nutzung von Gesundheitsdaten zu optimieren und somit die Qualität der medizinischen Versorgung im Land zu steigern. Die DGDM setzt sich dafür ein, dass das GDNG-Gesetz eine verantwortungsvolle, datengestützte Gesundheitsversorgung ermöglicht.

Dr. Filippo Martino, Vorstandsvorsitzender der DGDM, betont: "Die Einladung zur Mitarbeit am GDNG ist eine außerordentliche Anerkennung unserer Expertise und unserer Arbeit. Das Gesetz bietet eine hervorragende Grundlage, um die Nutzung von Gesundheitsdaten und damit die Qualität der Versorgung in Deutschland zu verbessern. Besonders freuen wir uns über die Möglichkeit, die Verknüpfung verschiedener Datenquellen voranzutreiben, die Transparenz zu erhöhen und den Schutz der Patientenrechte zu stärken."

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des GDNG hat zum Ziel, die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung zu fördern und zu verbessern. Derzeit sind viele Gesundheitsdaten aufgrund rechtlicher Unsicherheiten und fehlender Verknüpfungsmöglichkeiten nur schwer zugänglich. Das GDNG soll diese Situation verbessern und eine sichere Nutzung der Daten ermöglichen.


Die DGDM legt besonderen Fokus auf drei Aspekte im Referentenentwurf:

1. Verknüpfung wertvoller Datenquellen: Neben der bereits vorhandenen Verknüpfung von Krebsregistern und Abrechnungsdaten sieht die DGDM die dringende Notwendigkeit, weitere Datenquellen wie klinische Register für seltene Erkrankungen und Genomdatenbanken zu verknüpfen. Dies würde eine breitere Datenbasis für Forschung und Innovation schaffen.

2. Transparenz und Publikationspflicht: Die DGDM setzt sich für die Einführung eines Registers ein, in dem alle Publikationen von aus Gesundheitsdaten gewonnenen Erkenntnissen und Studienergebnissen registriert werden. Dies würde die Transparenz erhöhen und Publication Bias minimieren.

3. Schutz der Therapiefreiheit und Patientenrechte: Die DGDM plädiert dafür, bei der Identifikation von Gesundheitsgefährdungen aus Krankenkassendaten die Therapiefreiheit der Ärzte und das Recht der Patienten auf Nichtwissen zu wahren.


Die DGDM bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und freut sich darauf, an der Gestaltung des GDNG-Gesetzesprozesses mitzuwirken. Das Gesetz wird zweifellos einen wichtigen Beitrag zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens leisten und die Versorgungsqualität für alle Bürgerinnen und Bürger verbessern.

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